Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ponnsdorf, L 48, Ponnsdorfer Stauung die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 93 km/h mit LEIVTEC XV3 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Plön übersandte Zeugenfragebogen
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