Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Porta-Westfalica, BAB 2, km 285,800, FR Dortmund mit 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Messung mit PoliScan Speed dokumentierte mit Frontfoto 134 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Formular Anhörung
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