Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Potsdam, L 40, Nuthestraße, Abschn. 205, Km 4,1, in FR Potsdam-Zentrum mit 18 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 78 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Vordruck Fahrerermittlung /Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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