In Radebeul, Kötzschenbroader Straße, ggü. 60, FR Dresden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät TraffiStar S350 mit Foto 51 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Radebeul übersandte Zeugenfragebogen
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