Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rahden, B 239, südlich der Kreuzung mit der K 64 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 93 km/h mit Messgerät Traffipax TPH-S mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Vordruck Anhörung
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