In Rahden, auf der B 239, südlich der Kreuzung mit der K 64, FR Norden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Traffipax TPH-S 91 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Anhörungsbogen

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