Mit 27 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in Rastatt, Bahnhofstraße 36, FR Karlsruhe innerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Radarmessung mit Speedophot digital mit Foto ergab 57 km/h. Bußgeld: 100,00 €

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Rastatt

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