Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rheda-Wiedenbrück, Bielefelder Str. Höhe Haus Nr. 140a, FR Gütersloh mit 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 350 Semi 3 dokumentierte mit Foto 74 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandte Vordruck Anhörung

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