Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Rödinghausen, Bünder Straße 4, FR Hansastraße um 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 68 km/h. Beweismittel: Messgerät S 350 MiniRack und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Herford übersandte Formular Anhörung

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