Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Saarbrücken, auf der Talstraße, FR Präsident-Baltz-Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 8 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 38 km/h dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Saarbrücken übersandte Verwarnung / Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit
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