Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Salzgitter, B 248, Upener Kreuzung, km 5,95, Rtg. Goslar, Messstelle 2. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Traffiphot-S, digital 113 km/h. Bußgeld: 185,00 €, erhöht wegen Voreintragung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Salzgitter
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