Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Schalksmühle-Heedfeld, auf der L 561, FR Lüdenscheid um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Bußgeldbescheid geahndet. Festgestellt wurden 62 km/h.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Märkischer Kreis

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