Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Schalksmühle-Heedfeld, auf der L 561, FR Lüdenscheid um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Bußgeldbescheid geahndet. Festgestellt wurden 62 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Märkischer Kreis
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”