Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Schloß Holte-Stukenbrock, A 33, km 36,500, RF Bielefeld einwärts um 30 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 100 km/h, Beweismittel: Messgerät Speedophot und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandte Formular Anhörung
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