Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schönebeck (Elbe), Stadt Schönebeck (Elbe), auf der Wilhelm-Dümling-Str., Einfahrt Wolfgang Wankel-Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 83 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Lichtschrankenmessung und Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung
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