Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Schutterwald, BAB 5, km 701,9, Karlsruhe-Basel  um 32 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 152 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung

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