Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwalmstadt-Treysa, Wierastraße, Höhe Horschmühlenweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 70 km/h durch Sensormessung mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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