In Schwerte, auf der Ruhrtalstraße, Fahrtrichtung Schwerte wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden 77 km/h mit PoliScan Speed, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Unna übersandte Anhörungsbogen

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