Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Soest, Osthellweg, FR stadteinwärts um 19 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 49 km/h. Beweismittel: Messung mit Multanova und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Soest übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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