Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 379,5, FR Hockenheim ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 159 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 59 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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