Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Ingbert, Oststraße, Ecke Blieskasteler Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 63 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Lasermessung mit Poliscan FM1 Trailer und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle St. Ingbert übersandte Zeugenfragebogen
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