Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in St. Leon-Rot, BAB 6, km 590,500, Mannheim-Heilbronn mit 29 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed FM1 dokumentierte mit Foto 129 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung
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