Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Steddorf, K 134, Unter den Linden, in FR Sellhorn (Sittensen) ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 90 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3, Foto
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme) übersandt.
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