Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Steinheim an der Murr, Rielingshäuser Str. 84, FR Rielingshausen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 40 km/h 74 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Messung mit Lasergerät LEIVTEC XV3 mit Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg übersandte Vordruck Anhörung
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