Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 67 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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