Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Sensormessung mit stat. Messsystem Traffistar S 330 mit Foto ergab 125 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”