Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München Stuttgart-Möhringen, BAB 8, km 201.000, Karlsruhe – München, außerhalb geschlossener Ortschaften, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Sensormessung , stat. Messsystem Traffistar S 330, Foto   um 42 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung , mit stat. Messsystem Traffistar S 330 mit Foto 162 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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