Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Mühlhausen, Aldinger Straße, gegenüber Klärwerk, in Richtung Mönchfeldstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ES8.0 ergab 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Vordruck Anhörung

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