Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Stuttgart-Ost, B 14, Schwanenplatztunnel, FR Villastraße, Spur links. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S 330 mit Foto 72km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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