Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Stammheim, L 1110, ca. 300m nach Emerholzweg, Richtung Kornwestheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 wurden 86 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung
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