Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Süd, Marienstraße 33, in Richtung Paulinenbrücke die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 17 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S350 wurden 47 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Formular Anhörung

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