Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Süd, Rotenwaldstraße, Höhe Haltestelle Metzgerau, in Ri. Wildparkstraße mit 39 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 99 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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