Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Swisttal-Heimerzheim, L 182, Vorgebirgsstraße, FR Bornheim mit 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: VDS M5 digital, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandt.

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