In Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2, F-Basel wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung 157 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörungsbogen

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