Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Vettweiß-Kelz, L 264, i.B. Grundschule, Rtg. Frauwüllesh um 28 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed FM1 und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Düren übersandte Vordruck Anhörung

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