In Waiblingen-Hegnach, L 1142, Neckarstr. n. Einm. Hauptstr., FR Remseck wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 16 km/h überschritten. Gemessen wurden 46 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Stadt Waiblingen erhob 70,00 € Bußgeld

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