Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wangen, BAB 96, km 19,900, Lindau – München  die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed FM1 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 48 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 148 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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