Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Weilmünster, auf der L 3025, Weilstraße, Höhe Grundschule, Richtung Ortsmitte ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 50 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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