Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Westhausen, auf der B 29, Bohlerstr. aus FR Aalen um 30 km/h, bei zulässigen 500 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 80 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffStar S350, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Ostalbkreis übersandte Anhörung
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