Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Westhausen, auf der B 29, Bohlerstraße, aus FR Bopfingen mit 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 350 dokumentierte mit Foto 73 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis übersandte Formular Anhörung
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