Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 24,800, Fahrtrichtung Rüdesheim die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 16 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 76 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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