Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 28,690, AS Mainzer Straße, Fahrtrichtung Rüdesheim mit 28 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 88 km/h. Beweismittel: Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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