Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Windhagen, BAB 3, km 41,9, Gem. Windhagen, FR Frankfurt mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Verwarnung / Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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