Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Winnenden, auf der B 14, zw. Anschlussstelle Wi-West u. AS Wi, FR Stut die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät ESO 3.0 wurden 128 km/h dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Winnenden übersandte Formular Anhörung

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