Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wolnzach, A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 1020, km 0,1 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 88 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES8.0 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung
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