Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Zweibrücken, Gemarkung Zweibrücken, BAB 8, km 103,1, FR Neunkirchen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 111 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat
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