Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 10.11.2015 in 1259 Schönefeld, Am Seegraben/Waldstraße, FR Flughafen um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden  172 km/h. Beweismittel:  Messung mit Lasergerät PoliScanSpeed, Frontfoto

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schönefeld

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