Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 10.11.2015 in 1259 Schönefeld, Am Seegraben/Waldstraße, FR Flughafen um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 172 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScanSpeed, Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schönefeld
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