Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 13353, Berlin, auf der Seestraße, Ri. Norden, zw. Goerdelerdamm Brücke und Sylter Straße um 16 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 35,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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