In 74189 Weinsberg, auf der Weidachstraße, ggü Nr. 32 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 21.01.2016 um 30km/h überschritten wurde. Gemessen wurden 60 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Weinsberg
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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