Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, auf der Werler Str., in FR Werl, in Höhe Ostdorfstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung  ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 62 km/h. Bußgeld: 25,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing erließ Bußgeldbescheid

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.