Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, auf der Werler Str., in FR Werl, in Höhe Ostdorfstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 62 km/h. Bußgeld: 25,00 €
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing erließ Bußgeldbescheid
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