Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Potsdam, Hans-Thoma-Straße, Ecke Leiblstr. Ri. Gutenbergstr. um 10 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurden 30,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 40 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Potsdam übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörungsbogen
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